Umgemeindung
In der evangelischen Kirche gilt das Prinzip, dass man zu der Kirchengemeinde gehört, in deren Einzugsgebiet man wohnt. Wenn man aus den Bereich einer Kirchengemeinde fortzieht und trotzdem deren Mitglied bleiben will, muss man einen so genannten Umgemeindungsantrag stellen. Das kann man auch dann, wenn man - aus welchen Gründen auch immer - Mitglied einer bestimmten Kirchengemeinde werden will.
Wenn Sie umziehen und trotzdem Mitglied unserer Kirchengemeinde bleiben wollen oder wenn Sie den Wunsch haben Mitglied unserer Kirchengemeinde zu werden, können Sie gerne die Umgemeindung beim Gemeindekirchenrat beantragen.
Hierzu wenden Sie sich bitte an Pfarrer Sebastian Gebauer oder unser Gemeindebüro.
Formular: Umgemeindungsantrag
Wir freuen uns über jedes neue Gemeindeglied!
(Wieder-) Eintritt
Es kann vorkommen, dass man über eine Kirchengemeinde, die Pfarrperson, das laute Glockengeläut oder die Kirchensteuern verärgert ist und aus der Kirche austritt.
Vielleicht verändert sich im Laufe der Zeit der Blickwinkel ... deshalb gibt es die Möglichkeit, wieder in die Kirche einzutreten.
Das ist übrigens auch notwendig, wenn Sie z. B. kirchlich getraut werden, eine Patenschaft übernehmen oder kirchlich bestattet werden wollen.
Nehmen Sie einfach und vertrauensvoll Kontakt mit Pfarrer Sebastian Gebauer auf.
Formular: (Wieder-) Eintritt
Und seien Sie sich sicher, wir freuen uns sehr über jedes wiederkehrende Gemeindeglied!
Taufe
Formular: Taufe
Konfirmation
Formular: Konfirmation
Trauung
Formular: Trauung
Bestattung
Formular: Bestattung